
Konditionen
Finanzierung
Seit Juli 2022 kann psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden. Sie benötigen dafür eine Anordnung durch einen Facharzt/eine Fachärztin für Innere Medizin (Hausarzt/Hausärztin) oder durch einen Facharzt/eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. für Psychosomatik. Die ärztliche Anordnung kann für 2x 15 Sitzungen eingeholt werden. Nach 30 Sitzungen ist ein Bericht der/des Therapeut:in sowie eine Fallbeurteilung durch eine:n unabhängige:n Psychiater:in notwendig.
Als Selbstzahler:in übernehmen Sie die Kosten der Psychotherapie selbst.
Bei der Opferhilfe kann bei psychischen Problemen als Folge erlebter körperlicher oder psychischer Gewalt bei Ihrer regionalen Stelle ein Antrag auf Kostenbeteiligung (für nicht durch die Krankenkasse gedeckte Kosten wie Franchise und Selbstbehalt) gestellt werden.
Tarife
Der Tarif bei ärztlich angeordneter Psychotherapie richtet sich nach den vereinbarten Regelungen mit den Krankenkassen.
Der Tarif für Selbstzahler:innen beträgt Fr. 160.- / Std.
Für Supervisionen und Beratungen von Institutionen gelten spezielle Tarife. Bitte kontaktieren Sie uns.
Absagen
Vereinbarte Termine können Sie ohne Kostenfolge bis 24 Stunden vorher telefonisch oder per Mail absagen. Bei kurzfristigen Absagen und Nichterscheinen wird in der Regel der halbe Tarif in Rechnung gestellt.