Abrechnung über Grundversicherung

Seit Juli 2022 kann psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden. Wir haben beide die entsprechende Zulassung dafür. Sie brauchen Ihrerseits eine Anordnung für psychologische Psychotherapie von Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt (Facharzt/-ärztin für Innere Medizin) oder von einer Psychiaterin / einem Psychiater.